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Lebenslange Beschäftigtennummer

Ab 01.01.2023 muss im DTA SGB V und im DTA SGB XI geliefert werden, welche Pflegekraft die Leistung erbracht hat.

Dazu ist die sogenannte lebenslange Beschäftigtennummer zu liefern.

Diese Anforderung ist ab sofort verfügbar.